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Unsere Positionierung

Ein·e Kulturvermittler·in gewährleistet und fördert den Zugang zur Kultur (Kunst, Geschichte, Musik, Wissenschaften, darstellende Künste, usw.)

Ein·e Kulturvermittler·in schafft die Verbindung zwischen einem Werk, dem/der Künstler·in, den Kulturorten UND einem Publikum.

Ihr/sein Handeln stützt sich auf die Kompetenz, Projekte zu animieren, zu konzipieren, zu organisieren und zu begleiten sowie auf die Kenntnis der unterschiedlichen Zielgruppen und kulturellen Inhalte.

Der Auftrag einer/eines Kulturvermittler·in.ist es, Verbindungen herzustellen und ein kulturelles Umfeld und ein Publikum miteinander in Beziehung setzen.

Definition von Professionalität

Kulturvermittlung wird von ausgebildeten Fachleuten praktiziert. Unter Fachleuten verstehen wir Personen, die einen Bachelor, einen Master, ein Doktorat, ein CAS oder ein DAS in Kulturvermittlung, Theateranimation oder Vermittlung einer künstlerischen Disziplin erworben haben.

Als professionelle·r Kulturvermittler·in gilt jede Person, die mindestens 2 der folgenden 3 Kriterien erfüllt:

Kulturvermittler·innen oder Wissenschaftsvermittler·innen in Ausbildung (ausser Weiterbildung) zählen noch nicht als Fachpersonen.

1

Besitz eines anerkannten Berufsdiploms in Kultur- oder Wissenschaftsvermittlung.

2

Ausübung einer regelmässigen und bezahlten Tätigkeit Im Bereich der Kultur- oder Wissenschaftsvermittlung.

3

Regelmässiges Engagement oder Aufträge von verschiedenen anerkannten Kulturorganisationen (Anerkennung durch Fachkolleg·innen).

Unsere Forderungen

Der kantonale Dachverband Kulturvermittlung Freiburg – Médiation Culturelle Fribourg (nachfolgend KVF) vertritt die Interessen professioneller Kulturvermittler·innen.

KVF setzt sich dafür ein, dass die Empfehlungen von Kulturvermittlung Schweiz bezüglich Honoraren, Vertragsvereinbarungen und sozialer Sicherheit eingehalten werden.

KVF ermutigt Kultureinrichtungen, ausschliesslich professionelle Personen für Kulturvermittlungsprojekte zu engagieren.

KVF fordert, dass für Kulturvermittlung bereitgestellte Mittel ausschliesslich für Kulturvermittlungsprojekte verwendet werden.